Wir informieren 4x pro Jahr, was Sie auf keinen Fall in Vals verpassen dürfen. Keine nervigen E-Mails, nur handverlesene Inhalte & Angebote für Sie.
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Visit Vals AG, Poststrasse 44 A, CH-7132 Vals
Bei Buchungen über die Vermittlerin Visit Vals AG direkt, beziehungsweise über dessen Internet-Reservationssystem. Gültig für alle Verträge ab 01.05.2020.
1 EINLEITUNG
Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Gast (nachfolgend „Mieter“) und Vermieter/Eigentümer (nachfolgend „Vermieter“). Sie sind für Vermieter wie auch für Mieter verbindlich und fester Bestandteil des Gastaufnahmevertrages, welcher die Buchungsstelle dem Mieter in der Form eines schriftlichen Vertrags (mit oder ohne Rechnung) zustellt.
2 BUCHUNGSSTELLE Visit Vals AG
Beim Vermitteln (offerieren, beraten, buchen) der Unterkunft handelt die Visit Vals AG im Namen des Vermieters. Visit Vals ist bevollmächtigt, im Namen des Vermieters solche Gastaufnahmeverträge abzuschliessen. Der Vertrag kommt ohne Ausnahme zwischen Mieter und Vermieter zu Stande, nicht zwischen Buchungsstelle und Mieter.
Haftung: Die Visit Vals AG ist nicht Vertragspartei und damit für Inhalt und für Erfüllung des Vertrages weder verantwortlich noch haftbar.
Die Visit Vals AG hat aber Pflichten und Rechte, was den Buchungsablauf betrifft: Als Buchungsstelle steht sie für die korrekte Buchung des gewünschten Objektes ein, wobei die Haftung für leichtes Verschulden wegbedungen wird. Diese Bestimmung gilt auch für die ausservertragliche Haftung. Sollte dem Mieter aufgrund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung der Buchungsstelle ein Schaden entstehen, steht die Buchungsstelle dafür ein. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (zum Beispiel Sach- und Vermögensschäden) ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderungen aller beteiligten Personen zusammengezählt werden). Sollten auf die Leistungen des Vermittlers internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so gelten diese Abkommen oder Gesetze. Für verdorbene Ferien, Frustrationsschäden und dergleichen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
3 VERTRAGSABSCHLUSS
Bei Buchungen über das Internet-Reservationssystem erhält der Mieter unmittelbar nach seiner Buchung eine Buchungsbestätigung der Buchungsstelle. Der Vertrag kommt jedoch erst mit der vorbehaltlosen Annahme der Buchung des Mieters durch den Vermieter zustande. Der Vermieter meldet eventuelle Vorbehalte innert 1 Woche (5 Werktage) nach Buchungsdatum direkt dem Mieter an. Falls keine Vorbehalte des Vermieters bestehen, stellt die Buchungsstelle dem Mieter einen schriftlichen Vertrag zu. Dieser gilt gleichzeitig als Gastaufnahmevertrag zwischen Vermieter und Mieter. Mieter und Vermieter sind als Vertragsparteien darauf namentlich aufgeführt. Der Vertrag enthält weitere Angaben wie Bezugs- und Freigabezeiten der Unterkunft sowie die Telefonnummer der Betreuung für die Schlüsselübergabe. Der Mieter bestätigt die Buchung mit der fristgerechten Rücksendung eines unterschriebenen Doppels. Bei Buchungen per Telefon oder am Schalter entfällt die Buchungsbestätigung und es wird direkt ein Vertrag zugestellt.
4 ZAHLUNG
Bei Internet-Buchungen: Der Buchende kann zwischen Kreditkartenzahlung, hier wird der gesamte Betrag direkt abgebucht, oder Rechnungsstellung wählen. Für kurzfristige Internet-Buchungen (30 Tage vor Mietbeginn und kurzfristiger) werden ausschliesslich Kreditkarten an Zahlung angenommen. Bei Rechnungsstellung: Trifft die Anzahlung (40% des Buchungsbetrages) nicht 60 Tage vor Mietbeginn ein, so kann die Buchungsstelle über das Objekt frei verfügen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen. Bei Buchungen von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag umgehend bei Erhalt der Rechnung zahlbar. Mieter aus dem Ausland erhalten die IBAN-Nummer anstelle der Einzahlungsscheine. Der Mieter meldet sich spätestens 48 Stunden vor Ankunft zur Vereinbarung der Schlüssel- und Unterkunftsübergabe.
Meldet der Mieter weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag. Kontoinformation: Graubündner Kantonalbank Konto-Nr. 00 323.205.000, Clearing-Nr. 774,IBAN CH83 0077 4000 3232 0500 0, BIC/SWIFT GRKBCH2270A
5 LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Das Unterkunftsverzeichnis basiert auf den Angaben der Vermieter. Die Buchungsstelle behält sich das Recht vor, Beschreibungen und Preise zu ändern. Preis- und Leistungsänderungen werden anlässlich der Buchung mitgeteilt. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss können in Ausnahmefällen vorkommen. Diese werden umgehend mitgeteilt. Sollte es sich um eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder um eine Preiserhöhung von 10% und mehr handeln, hat der Mieter das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Zahlungen werden rückvergütet.
6 ANNULLATION & ÄNDERUNGEN
Die Buchungsstelle verrechnet bei Annullationen folgende Annullationsgebühren:
Wird ein Ersatzmieter gefunden, werden keine Annullationsgebühren verrechnet. Annullationen sind umgehend schriftlich vorzunehmen und der Buchungsstelle zuzustellen. Das Eingangsdatum bei der Buchungsstelle ist massgebend, nicht der Poststempel. Der Mietvertrag ist ebenfalls an die Buchungsstelle zurückzusenden.
7 ANNULLATIONSKOSTENVERSICHERUNG
Damit der Mieter bei einer Annullation, infolge eines schwerwiegenden Ereignisses (zum Beispiel Krankheit, Todesfall, Unfall, Arbeitsplatzverlust des Mieters), vor finanziellen Verlusten geschützt ist und sofern der Mieter nicht anderweitig in gleicher Form versichert ist, ist der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfehlenswert.
8 AUFLÖSUNG DES VERTRAGES DURCH VERMIETER BZW. ERSATZMIETOBJEKT
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen, wenn der Vertrag unter falschen oder irreführenden Angaben abgeschlossen worden ist oder die Unterkunft nicht vertragsgemäss genutzt wird. Der Mietzins bleibt geschuldet. Zudem kann der Vermieter dem Mieter den Vertrag vor oder während der Mietdauer entschädigungslos aufheben, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjektes verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug erbrachter Leistungen, zurückbezahlt. Der Vermieter ist in solchen Fällen gehalten, ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt für den Mieter zu organisieren.
9 EREIGNISSE AUSSERHALB DES EINWIRKUNGSBEREICHES DES VERMIETERS/BUCHUNGSSTELLE
Für Ereignisse, welche ausserhalb des Einwirkungsbereiches des Vermieters und Vermittlers liegen, wie unterbrochene Zufahrten, gesperrte Autostrassen, erhöhte Lärmemissionen, Umweltkatastrophen, politische Unruhen, Streik, Öffnungs-/ Betriebszeiten von touristischen Einrichtungen usw. besteht seitens des Vermieters oder der Buchungsstelle keine Haftung. Bei solchen Vorkommnissen steht dem Mieter kein Recht zur Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu.
10 PERSONENZAHL
Das Mietobjekt darf höchstens mit der auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Nachmeldungen sind der Buchungsstelle spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn mitzuteilen. Bei Überbelegung und nach erfolgloser Mahnung kann der Vermieter den Mietvertrag auflösen. Der Mietpreis bleibt vollumfänglich geschuldet.
11 HAUSTIERE
Haustiere sind grundsätzlich nicht zugelassen. Davon ausgenommen sind Objekte, die in ihrer Beschreibung Haustiere ausdrücklich bzw. auf Anfrage erlauben.
12 PFLICHTEN & HAFTUNG MIETER
Schlüsselhalter bzw. Vermieter können vom Mieter eine Kaution verlangen. Der Mieter überprüft ein allfälliges Inventarverzeichnis bei Ankunft und anerkennt die Hausordnung. Er verpflichtet sich Mietobjekt und Inventar sorgsam zu behandeln. Untermiete ist nicht erlaubt. Auf andere Hausbewohner und Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachte Schäden und Verluste, es sei denn, der Mieter kann sein Nichtverschulden beweisen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich, spätestens aber bei der Unterkunftsrückgabe, dem Vermieter zu melden. Sollten sich Schäden erst nach Rückgabe der Unterkunft zeigen, können sie nachträglich dem Mieter geltend gemacht bzw. belastet werden, sofern sie diesem nachgewiesen werden können.
13 BEANSTANDUNGEN & FORDERUNGEN
Mängel und erhebliche Unzulänglichkeiten (insbesondere falsche/irreführende Angaben zur Unterkunft, defekte Geräte, mangelnde Sauberkeit/Hygiene) sind unverzüglich nach Mietantritt oder spätestens innerhalb 24 Std. der Betreuung bzw. dem Vermieter zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass das Objekt in korrektem Zustand übergeben wurde. Der Mieter darf vom Vermieter fordern, dass dieser unverzüglich handelt und die entsprechenden Mängel behebt. Ist dies nicht bzw. nicht innerhalb nützlicher Frist möglich, kann der Mieter vom Vermieter eine Mietzinsreduktion fordern. Ist der weitere Aufenthalt nicht zumutbar, kann der Mieter mit einer entsprechenden schriftlichen Begründung dem Vermieter kündigen. Allfällige Minderungsansprüche und Forderungen sind innert 7 Tagen nach vertraglichem Mietende schriftlich zusammen mit den notwendigen Beweismitteln (zum Beispiel Bestätigung durch eine unbeteiligte dritte Person) dem Vermieter und als Kopie auch der Buchungsstelle einzureichen. Sofern die genannten Regeln nicht eingehalten werden, verwirkt der Mieter alle Rechte auf Schadenersatz. Der Schadenersatzanspruch übersteigt in keinem Falle die Höhe der Mietsumme.
14 RECHTSWAHL/GERICHTSSTAND
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Vals.