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Der Kanton Graubünden hat für einen grossen Teil des Kantonsgebietes, inklusive dem Gemeindegebiet von Vals, eine absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraumes erlassen.
Per sofort erlässt der Gemeinderat für das Siedlungsgebiet ein Feuerwerkverbot.
Davon ausgenommen sind Lampione und bengalische Zündhölzer. Nach wie vor erlaubt ist das Grillieren im Siedlungsgebiet.
Diese Massnahmen sind zeitlich an die Auflagen des Kantons gebunden.
Vals, 26.07.2022 Der Gemeinderat