Hundesteuer 2024

Die Hundesteuer für das Jahr 2024 ist ab sofort bei der Gemeindekanzlei zu entrichten.

Die Steuer beträgt:

  • Fr. 70.– für den ersten Hund und
  • Fr. 90.– für jeden weiteren Hund

Wir bedanken uns bei den Haltern, welche die Steuer bis spätestens Ende Februar 2024 bezahlen.

Hundehalter, welche vor Ende 2015 einen Hund angeschafft und neu einen Sachkunde-Nachweis (SKN) bezogen haben, sollen diesen bitte mitbringen. Auch der Hunde-Ausweis ist am Schalter vorzuweisen.

Trotz der Abschaffung der obligatorischen SKN-Kurse haben sich Hundehalter an die Bestimmungen der Tierschutzverordnung zu halten (69ff): Sozialkontakt, Bewegung und Umgang mit Hunden (Art. 70 – 73) sowie Vorkehrungen treffen, dass der Hund weder Mensch noch Tier gefährdet (Art. 77).

Um Komplikationen zu vermeiden, sind die Tierhalter gemäss Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden verpflichtet, alle Mutationen zeitgerecht auf der Hunde-Datenbank AMICUS vorzunehmen. Gegebenenfalls hilft die Gemeindekanzlei weiter.