Protokoll der Gemeindeversammlung, Auflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13.5.2022 liegt gestützt auf Art. 11 Abs. 2 und 3 des kantonalen Gemeindegesetzes bei der Gemeindekanzlei während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf.
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Auflagefrist: 3.6.2022 bis 3.7.2022. Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Vals, 3.6.2022 Die Gemeindekanzlei