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Protokoll der Gemeindeversammlung, Auflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14.07.2023 liegt gestützt auf Art. 11 Abs. 2 und 3 des kantonalen Gemeindegesetzes bei der Gemeindekanzlei während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf.
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Die Jahresrechnung 2022 finden Sie hier.
Auflagefrist: 11. August 2023 bis 11. September 2023. Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Vals, 11. August 2023 Die Gemeindekanzlei