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Protokoll der Gemeindeversammlung, Auflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24.03.2023 liegt gestützt auf Art. 11 Abs. 2 und 3 des kantonalen Gemeindegesetzes bei der Gemeindekanzlei während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf.
Zur Ansicht auf den Link hier klicken:
Auflagefrist: 21. April 2023 bis 21. Mai 2023. Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Vals, 21. April 2023 Die Gemeindekanzlei