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Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juli 2024 liegt gestützt auf Art. 11 Abs. 2 und 3 des kantonalen Gemeindegesetzes ab dem 09. August 2024 bis zum 09. September 2024 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Die Online-Version kann hier eingesehen werden.