Das Gemeindesteueramt ist primär für die Gemeindesteuern zuständig:
Einkommens- und Vermögenssteuer der Gemeinde
Handänderungssteuer
Liegenschaftssteuer
Grundstücksgewinnsteuer der Gemeinde
Erbschafts- und Schenkungssteuer der Gemeinde
Die Gemeindesteuer beträgt 100 % der einfachen Kantonssteuer.
Steuererklärung
Es gelten nachstehende Einreichefristen im Folgejahr:
31. März für Unselbstständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
30. September für Selbstständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
30. September für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht).
Wichtig:Ab 1.1.2017 sind die Steuererklärungen direkt der kantonalen Steuerverwaltung in Chur einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Allfällige Gesuche für Fristverlängerungen sind an das Gemeindesteueramt zu richten (E-Mail: steueramt@vals.ch, Tel. 081 920 77 04). Solche Gesuche müssen vor Ablauf der Einreichefrist gestellt werden.
Steuererklärung am PC ausfüllen mit «SofTax GR»
«SofTax GR» ist die offizielle Software der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden für das Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen (inkl. einfache Gesellschaften und unverteilte Erbschaften) mit Wohnsitz im Kanton.
Mit der Standardversion können maximal 5 Steuererklärungen ausgefüllt werden.
Das Programm unterstützt die gängigen Windows-Betriebssysteme sowie Linux und Mac. Es ist als Download bei der Homepage der Steuerverwaltung Graubünden erhältlich. Bitte beachten Sie die Hinweise über Dateigrösse und Systemvoraussetzungen.
Hinweise
Beachten Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung:
Die Papier-Steuererklärung ist von beiden Eheleuten zu unterzeichnen und per Post an die kantonale Steuerverwaltung in Chur zu senden.
Bei der elektronischen Einreichung besteht neue keine Pflicht zur Unterzeichnung der Steuererklärung mehr (sofern „SofTaxGR“ verwendet wird).
Die Quittung nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung muss nicht mehr ausgedruckt, unterzeichnet und der Steuerverwaltung eingereicht werden. Sie dient lediglich der persönlichen Dokumentation.
Mässen Belege noch in Papierform per Post der kantonalen Steuerverwaltung zugestellt werden, ist in „SofTaxGR“ nach erfolgreicher Übermittlung das Beilagen-Deckblatt auszudrucken. Dieses ist zusammen mit den Belegen in Chur einzureichen, eine Unterzeichnung ist nicht nötig.
Fragen zur Steuererklärung
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung wenden Sie sich an das Gemeindesteueramt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Veranlagung von Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen, Grundstücksgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern und Steuern juristischer Personen ist die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden zuständig. Detaillierte Informationen sind im Internet abrufbar bei der Kantonalen Steuerverwaltung.
Für Fragen zur Kirchensteuer ist die katholische Kirchgemeinde zuständig.
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